Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Die aktuellen Prüfungstermine könnt ihr unter folgendem externen Link des bayerischen Realschulnetzes einsehen:

>>> Realschule Bayern Prüfungstermine

 

In welchen Fächern wird geprüft?

Die schriftliche Prüfung der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Englisch sowie

in der Wahlpflichtfächergruppe I auf Mathematik I und Physik,
in der Wahlpflichtfächergruppe II auf Mathematik II und Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen,
in der Wahlpflichtfächergruppe III auf Mathematik II und das jeweilige dreistündige Wahlpflichtfach Französisch oder Kunsterziehung oder Werken oder Haushalt und Ernährung oder Sozialwesen.


Wie sieht die schriftliche Prüfung aus?

Für die schriftliche Prüfung werden vom Staatsministerium einheitliche Aufgaben für ganz Bayern gestellt. Aus den gestellten Aufgaben werden entsprechend näherer Bestimmungen des Staatsministeriums eine Aufgabe oder Aufgabengruppen für die jeweiligen Klassen ausgewählt. Bei Parallelklassen können für jede Klasse verschiedene Aufgaben ausgesucht werden.

Was wird geprüft?

Im Fach Deutsch besteht die Prüfung aus einem Aufsatz (mit Gliederung), in den Fächern Englisch und Französisch aus einer Textaufgabe, einer Übersetzung in das Deutsche und aus Aufgaben zur Kommunikationsfähigkeit. Bei anderen Fremdsprachen aus einer Übersetzung eines deutschen Textes in die Fremdsprache, in den übrigen Fächern aus einer Aufgabe oder Aufgabengruppe. In den Fächern Kunst, Werken und Haushalt und Ernährung der Wahlpflichtfächergruppe III wird auch eine praktische Prüfung durchgeführt.

Wann kann ein Schüler eine mündliche Prüfung ablegen?

Schüler können sich einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn in einem Vorrückungsfach, das Nichtprüfungsfach ist, die Leistungen in der Jahresfortgangsnote mit 5 oder 6 bewertet wurden. Diese Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten. Ein Schüler kann sich in einem Prüfungsfach einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. Diese Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten.

Wie wird die Gesamtnote gebildet?

Die Gesamtnote der Abschlussprüfung wird in den Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht, als die Prüfungsnote. In Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten. Bei der Bildung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung, in den Fächern Kunsterziehung, Werken und Haushalt und Ernährung die aus den Noten der schriftlichen und praktischen Prüfung gebildete Note zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach.

Wann kann Notenausgleich gewährt werden?

Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern kann ein Notenausgleich gewährt werden, wenn sie in einem anderen Vorrückungsfach die Gesamtnote 1 oder in zwei anderen Vorrückungsfächern die Gesamtnote 2 oder in mindestens vier anderen Vorrückungsfächern die Gesamtnote 3 haben. Der Notenausgleich wird gewährt, wenn dies nach der Gesamtleistung des Schülers als gerechtfertigt erscheint.

Notenausgleich kann nicht gewährt werden bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch. Außerdem ist der Notenausgleich nicht möglich, wenn öfter als zweimal die Noten 5 oder 6 in Vorrückungsfächern im Zeugnis vorhanden ist.

Den genauen Wortlaut der Bestimmung können Sie in der RSO §§ 33 - 45 nachlesen.

Kann die Abschlussprüfung wiederholt werden?

Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung des Schulleiters. Ein Prüfling, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann zur Abschlussprüfung erst zum nächsten Prüfungstermin und nur noch einmal zugelassen werden. Dabei ist die Höchstausbildungsdauer zu berücksichtigen. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Staatsministerium oder die von ihm beauftragte Stelle.

 

Die obigen Beschreibung wurden dem Bayerischen Realschulnetz entnommen: www.realschule.bayern.de

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